Pensionskasse: Ein Auslaufmodell?
Aufgrund des Alterseinkünftegesetzes, das ab 1.1.2005 gültig hat, ist die Pensionskasse mit der Direktversicherung gleichgestellt. Es ist deshalb anzunehmen, dass sich die Direktversicherung als die bekannteste und verbreiteste Form der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber der Pensionskasse durchsetzt.
Ähnlich einer Lebensversicherung
Die Pensionskasse ähnelt einer Lebensversicherung. Sie ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung in der Form einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit.
Der Arbeitgeber führt Lohn des Arbeitnehmers oder auch eigene Beiträge ab, um die spätere Betriebsrenten zu finanzieren. Die Pensionskassen unterliegen der Versicherungsaufsicht und damit den Anlagebeschränkungen, die für Versicherungen gelten. Eine Absicherung über den Pensionssicherungsverein erfolgt daher nicht.
Rente oder Kapitalauszahlung ist wählbar
Die Rente muss ebenso wie Kapitalauszahlungen im Alter versteuert werden.
Steuern und Sozialversicherungsabgaben sparen
Aufwendungen bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze bleiben von der Steuer und Sozialversicherungsabgaben verschont. Darüber hinaus gehende Beiträge bis 1800 Euro sind steuerfrei. |
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Vorteile
Vorteile für den Arbeitgeber
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einfache Einrichtung und Verwaltung |
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Sozialversicherungskostenersparnis |
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kein Bilanzausweis |
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keine Kosten (wie PSV-Beiträge, Verwaltungs-/Einrichtungsgebühren) |
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Vorteile für den Arbeitnehmer
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steuerfreier Aufbau der Altersversorgung (bis zu 362 EUR monatl. Beitrag) |
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Sozialversicherungskostenersparnis von ca. 20 % der Beiträge |
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keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) |
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Mitnahme bei Ausscheiden (Rechtsanspruch) |
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Kapitalzahlung oder Rentenzahlung mit nachgelagerter Versteuerung |
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Insolvenzsicherheit |
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Hinterbliebenenleistung (auch an Lebensgefährten) |
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