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Pensionszusage: Flexibel für Gutverdiener

Die Pensionszusage ist die bislang gängigste Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Knapp 60 Prozent des Vorsorgegeldes der Betriebsrente sind in dieser Form gebunden - das sind rund 220 Milliarden Euro.

Der Arbeitgeber legt an
Bei der Direkt- oder Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Beschäftigten oder deren Angehörigen eine Rente zu zahlen. Das Geld dafür stammt aus umgewandeltem Gehalt des Arbeitnehmers oder möglicherweise auch vom Unternehmen selbst. Träger der Versorgung ist in jedem Fall der Arbeitgeber. Um die Rente später bezahlen zu können, muss das Unternehmen Rückstellungen bilden. Für den Arbeitgeber hat die Direktzusage den Vorteil, dass auch er die Rückstellungen steuermindernd geltend machen kann. Die meisten Unternehmer legen das Geld in einer Lebensversicherung an. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sind die Beschäftigten über den Pensionssicherungsverein abgesichert.

Flexibel und steuersparend
Auf den eingezahlten Beitrag zahlt der Arbeitnehmer keine Steuern und zumindest bis 2008 auch keine Sozialabgaben bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze - im Jahr 2005 sind das 2496 Euro (2112 Euro Ost). Das lohnt vor allem für Besserverdiener, denn die Beiträge sind in fast unbegrenzter Höhe steuerfrei. Auch die flexible Gestaltung ist interessant: Boni oder Überstundenvergütungen können in Versorgungslohn umgewandelt werden. In der Tat wird die Zusage meist nur noch Top-Angestellten angeboten.

Ab 2040 volle Steuern
Die Rentenzahlung ist im Vorfeld fest definiert und beginnt in der Regel nach dem 65. Lebensjahr, frühestens mit 60. Das Geld kann auch auf einen Schlag ausgezahlt werden. In beiden Fällen muss es versteuert werden. Bis Ende 2005 gilt bei Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr noch ein Versorgungsfreibetrag von maximal 3072 Euro im Jahr und der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro im Jahr. Diese Freibeträge werden bis 2040 allerdings schrittweise abgeschmolzen: Wer dann in Rente geht, muss den Betrag voll versteuern.

Vorteile

Vorteile für den Arbeitgeber

einfache Einrichtung

einfache Verwaltung

Instrument zur Unternehmensbindung von Management und Geschäftsleitungsmitgliedern



Vorteile für den Arbeitnehmer

steuerfreier Aufbau der Altersversorgung ohne Begrenzung der Beiträge

sozialabgabenfrei bis 2008 (bei Arbeitgeber-Finanzierung unbefristet sozialabgabenfrei)

sowohl Einmalbeiträge oder monatliche Beiträge sind möglich

keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Kapitalzahlung oder Rentenzahlung mit nachgelagerter Versteuerung

Insolvenzsicherheit

Hinterbliebenenleistung (auch an Lebensgefährten)

 
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