Unterstützungskasse: Für Gutverdiener
Selbstständige Kasse Bei einer Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung für ein oder mehrere Unternehmen durchführt. Ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber der Unterstützungskasse selbst besteht nicht, sondern nur gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser ist an der Kasse beteiligt und zahlt Beiträge für die Arbeitnehmer ein. In der Regel wird das eingebrachte Kapital von der Unterstützungskasse in einer Lebensversicherung angelegt. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sind die Beschäftigten auch hier über den Pensionssicherungsverein abgesichert.
Attraktiv für Gutverdiener Das umgewandelte Gehalt, das der Arbeitnehmer für die Unterstützungskasse abführt, ist steuerfrei - und zwar nahezu unbegrenzt. Attraktiv ist das entsprechend für Besserverdiener. Bis 2008 sind zudem keine Sozialabgaben fällig - bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2005 sind das 2496 Euro West und 2112 Euro Ost). Der Arbeitgeber kann seine Beiträge als Betriebsausgaben geltend machen.
Volle Steuern Auch die spätere Rentenzahlung ist wie bei der Direktzusage geregelt: Sie muss voll versteuert werden. Der Arbeitnehmer kann zwischen Kapital- oder Rentenleistung wählen. Der Arbeitgeber gibt nur die Garantie für eine versicherungsmathematisch errechnete Mindestauszahlung.
Eingeschränkte Flexibilität Die Beiträge der Arbeitnehmer mussten bis zum Rentenbeginn stets gleich hoch bleiben oder steigen. Das wurde 2004 gelockert: Der umgewandelte Teil des Gehaltes und damit der eingezahlte Betrag darf variieren.
Bei einem Jobwechsel kann der Beschäftigte seine Betriebsrente über eine Unterstützungskasse nicht ohne weiteres mitnehmen. Nur mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers kann er sie mitnehmen und fortführen. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.
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