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Riester-Rente - Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Höchste staatliche Fördermöglichkeiten für die Altersvorsorge
Die Riester-Rente ist das Produkt mit den höchsten staatlichen Fördermöglichkeiten. Die Förderung kann zwischen 35 % - 55 % betragen - je nach Familienstand und Einkommen. In manchen Fällen sind sogar über 90 % möglich.

Wie funktioniert die Förderung?
Sie müssen förderberechtigt sein und einen bestimmten Beitrag bezahlen. Dann erhalten Sie vom Staat Zulagen und zusätzlich noch Steuerersparnisse gewährt.

Wer ist förderberechtigt?
Der Staat gewährt die Förderung zur RiesterRente nur einem bestimmten Personenkreis. Berechtigte sind u. a.: Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Arbeitnehmer bei privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgebern), Beamte, Richter, Berufssoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende, pflichtversicherte Landwirte (GAL). Zudem sind Ehegatten dieser Personen förderberechtigt - auch wenn sie selbst nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Voraussetzung ist allerdings, dass ein eigener Riestervertrag abgeschlossen wird.

Zulagenförderung steigt
Zulagen gibt es in Form von Grundzulagen für den Förderberechtigten selbst und als Kinderzulagen für jedes Kind, für das eine Berechtigung auf Kindergeld besteht. Die Zulagen steigen bis 2008 noch an. Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick (in EUR p. a.).

Jahr Grund-
zulage
je Ehegatte
Kinder-
zulage
je Kind
Gesamt-
beitrag (1)
Höchst-
beitrag
2005 76 92 2% 1.050
2006/2007 114 138 3% 1.575
ab 2008 154 185 4% 2.100

(1) in % des jeweiligen rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens.
Gesamtbeitrag = Eigenanteil + Zulage.

Wer die vollen Zulagen erhalten will, muss mindestens den oben genannten Gesamtbeitrag1 aufwenden. Mehr als der Höchstbeitrag ist allerdings auch bei hohen Einkommen nicht zu zahlen. Ihr Eigenanteil ist der Gesamtbeitrag abzüglich der Zulagen, mindestens jedoch 60 EUR p. a. (Sockelbetrag). Zahlen Sie weniger, erhalten Sie eine anteilige Förderung.

Zusätzliche Steuerersparnisse
Zusätzlich zu den Zulagen können sich noch Steuerersparnisse für Sie ergeben. Der Beitrag kann nämlich auch über die Einkommensteuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Mehr als der Höchstbeitrag ist aber nicht abzugsfähig. Ergibt sich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, wird Ihnen der Mehrbetrag zusätzlich erstattet.

Zulagenbeantragung
Die Zulagen werden nur auf Antrag gewährt. Die Beantragung der Zulagen wurde ab 2005 wesentlich vereinfacht. Es genügt eine einmalige Bevollmächtigung. Und bei Änderungen, die Ihre Zulagen betreffen (z. B. weitere Kinderzulage bei Nachwuchs), informieren Sie uns einfach. Wir leiten dann für Sie die notwendigen Schritte ein. Eine mögliche Steuerersparnis beantragen Sie über Ihre Einkommensteuererklärung. Die dazu erforderlichen Unterlagen bekommen Sie von uns automatisch am Jahresende zugesandt.



Ihre Vorteile im Überblick
  • Altersversorgung mit Garantie auf lebenslange Rente
  • Effizienz durch höchste staatliche Fördermöglichkeiten
  • Flexibilität durch Möglichkeit einer Teilkapitalzahlung von 30 % des Vorsorgekapitals zu Rentenbeginn
  • Vereinfachung beim Zulagenverfahren
  • Sicherheit, da keine Anrechnung beim Arbeitslosengeld II

Was ist außer der Förderung wichtig?
Weitere wichtige Aspekte - von Produktgestaltung bei Abschluss über Beitragsphase bis hin zur Auszahlung und Möglichkeiten im Todesfall sehen Sie nachfolgend:

Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitsabsicherung
Die RiesterRente dient der Altersversorgung. Absicherung bei Berufsunfähigkeit und von Hinterbliebenen ist natürlich auch möglich.

Beiträge
Bei den Beiträgen müssen zunächst die eingangs genannten Förderkriterien beachtet werden (z. B. bestimmte Beitragshöhe für volle Zulage). Im Übrigen bleiben Sie flexibel. Entsprechend Ihrer persönlichen Situation können Sie einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen - z. B. um die vollen Förderbeträge zu erhalten.

Arbeitslosigkeit
Ihre RiesterRente ist sicher. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Verwertung bzw. Anrechnung beim Arbeitslosengeld II nicht möglich ("Hartz-IV"-sicher).

Rentenbeginn
Der Rentenbeginn ist flexibel. Die Auszahlung Ihrer Rente erfolgt frühestens ab Alter 60 und spätestens am 01.01. nach Ihrem 65. Geburtstag.

Teilkapitalzahlung
Neben der Rente können Sie sich zu Rentenbeginn auch bis zu 30 % des gebildeten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich natürlich Ihre zukünftige Rente, und die Kapitalzahlung ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Todesfall
Was passiert, wenn Sie sterben? Ihr Geld geht nicht verloren! Eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riestervertrag Ihres Ehegatten ist immer möglich, und zwar inklusive der Förderung, d. h., Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten.

 
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