Betriebliche
Versicherungen

Fachkräftemangel?
Unzufriedene Mitarbeiter?

Nicht mit uns!

In der heutigen Zeit ist es wichtig, seinen Mitarbeitern besondere Lohnnebenleistungen zu bieten. Durch sinkende Renten und steigende Preise ist es unabdingbar, für das Alter vorzusorgen.

Und wenn wir schon beim Thema sind – mit der passenden betrieblichen Krankenzusatzversicherung erhalten Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter bis ins hohe Alter. Durch gezielte Vorsorgeuntersucherung oder schneller Hilfe vom Heilpraktiker kann gesundheitlichen Langzeitschäden schon heute vorgebeugt werden.

Betriebliche
Altersvorsorge

Ein Gewinn für
jedes Unternehmen

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Betrieblichen
Krankenversicherung

Krankheitstage im Unternehmen reduzieren!

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Betriebliche Berufsun-
fähigkeitsversicherung

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge

Ein Gewinn für jedes Unternehmen

Wie finden, motivieren und binden Sie Ihre Mitarbeiter langfristig?

Umfragen haben gezeigt, dass die betriebliche Altersversorgung im Ranking der Lohnnebenleistungen immer mehr nach oben rückt und in ihrer Bedeutung mittlerweile sogar den Dienstwagen überholt hat.

Wie kommen Sie von den hohen Lohnnebenkosten herunter?

Steuern, gesetzliche Auflagen, Löhne und Sozialleistungen haben enormen Einfluss auf Erfolg und Gewinn. Die beitragsorientierten und mischfinanzierten Modelle in der bAV helfen, Lohnnebenkosten effektiv zu senken.

Wie vermeiden Sie zusätzchen Aufwand und Haftungsrisiken?

Jede bAV-Lösung muss maßgeschneidert vorbereitet, professionell implementiert und kontinuierlich gepflegt werden. Dazu gehört auch, das Versorgungssystem regelmäßig zu aktualisieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Setzen Sie dabei auf einen Partner, der diese Themen aktiv managen kann – ohne Mehrarbeit für Sie.

Finanzielle Einschränkungen im Alter?

Die gesetzliche Rente ist sicher – nur deren Höhe nicht! Die staatliche Rente allein wird Ihren Lebensstandard nicht mehr aufrecht erhalten können. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche Absicherung unabdingbar. Aus versteuertem Nettoeinkommen finanzielle Rücklagen zu bilden, bedeutet jedoch große finanzielle Einschränkungen hinzunehmen.

Durch Gehaltsumwandlung netto weniger bezahlen.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Ihnen durch Umwandlung Ihres Bruttolohns eine attraktive Möglichkeit, steuerbegünstigt für Ihre Rente vorzusorgen. Ihr Arbeitgeber führt, vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträgen, einen Teil Ihres Gehalts an eine Versicherungsgesellschaft ab. Bei dieser wird ein eigenständiger Vertrag für Sie geführt. Sobald Sie gesetzliche Rentenzahlungen erhalten, bekommen Sie aus diesem Vertrag entweder eine zusätzliche, lebenslange Rente oder eine Kapitalzahlung (je nach Durchführungsweg).

Sie haben bereits einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge?

Sie besitzen bereits eine bAV und möchten diese gerne auf Aktualität prüfen? Schöpfen Sie bereits alle vorhandenen Möglichkeiten aus? Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag und wissen nicht, wem Sie diese stellen sollen?

Bitte sprechen Sie den Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen an. Wir stehen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung bereit, um Sie und Ihren Arbeitgeber in sämtlichen Belangen der bAV tatkräftig zu unterstützen.

Was passiert, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln?

Solfina Financial Solutions steht Ihnen auch bei einem Jobwechsel gerne zur Verfügung. Wir nehmen, falls gewünscht, mit Ihrem neuen Arbeitgeber Kontakt auf und gestalten die Übertragung für Sie so reibungslos wie möglich. Hier versuchen wir, dass für Sie kein finanzieller Nachteil entsteht.

Jeder Arbeitgeber ist anders – wir bieten verschiedenste Konzepte zur Übernahme Ihres bestehenden bAV-Vertrages an. Kommen Sie einfach auf uns zu!

Vorteile für Sie:

  • Steuerfreier Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung
  • Besteuerung im Rentenalter normalerweise geringer als in der Aufbauphase
  • Keine Sozialversicherungskosten (Kostenersparnis bis zu 20 % der Beiträge)
  • Keine Anrechnung auf Harz IV
  • Wahlrecht: lebenslange Renten- oder Kapitalzahlung
  • Eventuell (je nach Gruppenvertrag) Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung (und daher kein Risiko der Verletzung der Auskunftspflicht)
  • Hinterbliebenenleistung (auch an Lebensgefährten)
  • Gesetzliche Regelung zur Fortsetzung der bAV bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität)
  • Einfache Umsetzung

In jedem Fall ein starker Partner

Hier und heute können wir Ihnen nicht sagen, was das beste bAV-Konzept für Ihr Unternehmen ist. Und das wollen wir auch gar nicht, denn in der betrieblichen Altersversorgung kann es keine Standardlösungen geben. Wir sind davon überzeugt, dass allein die unternehmerischen Anforderungen und die Wünsche der Mitarbeiter bestimmen, wie das passende bAV-Konzep aussieht.

Bedarfs- und Risikoanalyse

Diese Analyse stellt alle bestehenden Regelungen und Versorgungssysteme auf den Prüfstand. Dafür durchläuft Ihr bestehendes bAV-System einen unabhängigen Tauglichkeitscheck. Diese Status-quo-Betrachtung deckt potenzielle Risiken auf, zeigt ungenutztes Potenzial und macht Optimierungsmöglichkeiten transparent.

Moderne und renditestarke Angebote für Ihre Mitarbeiter

Die Auswahl finanzstarker Versicherungsgesellschaften gewährleistet eine größtmögliche Ablaufsicherheit in Kombination mit Renditechancen.

Kein zusätzlicher administrativer Aufwand

Ohne Zusatzkosten und Verwaltungsaufwand richten wir Ihnen ein eigenes bAV-Informationssystem ein. Damit können Sie Ihre Mitarbeiter in Sachen bAV informieren: kontinuierlich und individuell.

Mitarbeiter-Information:

  • Informationsveranstaltung für Ihre Mitarbeiter
  • Steter Ansprechpartner, telefonisch immer erreichbar
  • Unternehmensorientierte Leistungs- und Prozessoptimierung
  • Bei sämtlichen Mitarbeitern wird in bundesweiten Einzelgesprächen der Bedarf analysiert und dieser optimal versorgt

Interaktive Live-Rechner

Was genau verbirgt sich hinter den Werten der gesetzlichen Renteninformation?

Wie hoch schätzen Sie Ihr Einkommen im Alter?
Finden Sie es jetzt herraus:

Wissen Sie, wie alt Sie statistisch gesehen werden?
Finden Sie es jetzt herraus:

Betrieblichen Krankenversicherung

Krankheitstage im Unternehmen reduzieren!

Genau wie die betriebliche Altersvorsorge ist die betriebliche Krankenversicherung ein hervorragendes Werkzeug zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung. Außerdem werden durch z.B. gezielte Vorsorgeuntersuchungen, Kostenübernahme der professionellen Zahnreinigung oder auch der Erstattung von Heilpraktikerkosten Ihre Mitarbeiter langfristig gesünder und zufriedener.

Um Ihnen die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten einzelner Bausteine aufzuzeigen, freuen wir uns auf Ihren Anruf unter 08161 23909-0 oder Ihre Nachricht über unser Kontaktformular.

Beispiel für eine 35-jährige Arbeitnehmerin:

Für 13,83 Euro erhält Sie folgende Leistungen:

  • 40 % des Rechnungsbetrages für Zahnersatz und Inlays
  • 100 % Zuschuss zu Sehhilfen bis zu 150,00 Euro innerhalb von 2 Jahren
  • 70 % des Rechnungsbetrages für Heilpraktiker und von diesem verordnete Medikamente (max. 400 Euro pro Versicherungsjahr)

Für 37,91 Euro erhält sie folgende Leistungen:

  • 100 % für Hautkrebsscreening, erweiterte Krebsvorsorge, internist. Check-Up, Glaukom-Screening
  • 100 % Zahnbehandlung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung: Parodontosebehandlung, Wurzelbehandlung, Zahnprophylaxe bis 50 Euro / Jahr
  • 100 % im Krankenhaus bei Krankheit/Unfall: Wahl- und Belegarzt, Zweibettzimmer, ambulante Operationen

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

Immer mehr Menschen wird die Wichtigkeit der Berufsunfähigkeitsvorsorge bewusst. Da es von staatlicher Seite nur noch eine Erwerbsminderungsrente gibt, sollte jeder, der auf ein monatliches Einkommen angewiesen ist, für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorsorgen.

Leider ist dies bei einem Großteil der arbeitenden Bevölkerung aufgrund bestehender, teils auch nur sehr banalen, gesundheitlichen Beschwerden nicht ohne weiteres möglich. Hier kommt die soziale Kompetenz des Arbeitgebers ins Spiel. 

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber ist es mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen möglich, einen Grundschutz in diesem Bereich zu erwerben. Dieser kann teils bei gewissen Ereignissen, teils auch ohne Anlass, nach oben angepasst werden.

Ein weiterer Vorteil bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung über den Arbeitgeber ist die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Somit kostet Sie der Schutz netto nur ca. 50 % des Normalbeitrags.

Durchführungswege

Das Betriebsrentengesetz

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt die betriebliche Altersversorung in Deutschland. Hierin wird die gesetzliche Unverfallbarkeit, die Möglichkeit der Abfindung und Übertragung, der Insolvenzschutz, die Anpassung von laufenden Leistungen (Anpassungsprüfungspflicht) und der Anspruch auf Entgeltumwandlung geregelt.

Der passende Weg für Ihr Unternehmen

Die Unterschiede der betrieblichen Altersversorung sind arbeitsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher sowie steuerrechtlicher Natur. Nur wenn wir Ihre Situation und Ihre Vorstellungen genau kennen, ist es möglich, den für Sie passenden Ansatz und Weg zu finden. Wir erläutern Ihnen die die Chanen und Möglichkeiten der verschiedenen Durchfürhrungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage) sowie die Eigenheiten von Zeitwertkonten.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Form einer Entgeltumwandlung oder Mischfinanzierung über eine Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG

Wie ist die vertragliche Gestaltung und welche Dokumente werden erstellt?

Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Er führt die Beiträge an den Versicherer ab. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und Begünstigter aus der bAV. Er erhält von seinem Arbeitgeber ein Dokument über die Versicherung. Jedes Jahr wird eine Standmitteilung erstellt, die über die aktuelle Vertragsentwicklung informiert.

Welche Möglichkeiten bestehen bei langer Krankheit, Elternzeit oder Sabbatical?

In entgeltlosen Dienstzeiten führt der Arbeitgeber üblicherweise keine Beiträge ab1. Die Leistungen reduzieren sich entsprechend. Der Versicherungsschutz kann alternativ in voller Höhe erhalten bleiben, wenn die Beiträge aus privaten Mitteln weitergezahlt werden. Einzelheiten sind in der Entgeltumwandlungsvereinbarung geregelt.

Welche Möglichkeiten zur Vertragsanpassung gibt es?

Die Beitragszahlungen können im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber durch eine Änderung der Entgeltumwandlungsvereinbarung an die aktuelle finanzielle Situation angepasst werden, d.h. sie können reduziert oder auch erhöht werden. Bis zur gesetzlichen Höchstgrenze ist eine steuerliche Förderung möglich. Eine Beitragsreduktion kann bis auf null erfolgen (Beitragsfreistellung). Die Leistungen werden entsprechend angepasst.

Was passiert beim Ausscheiden aus der Firma?

Bei der betrieblichen Altersversorgung aus Entgeltumwandlung besteht von Beginn an ein unwiderruflicher Leistungsanspruch. Es besteht immer die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder beitragspflichtig fortzuführen.

  • Bei Wechsel des Arbeitgebers besteht ein Rechtsanspruch auf Fortführung des Vertrages. Dabei sind gesetzliche Fristen zu beachten.
  • Die Fortführung des bestehenden Versicherungsvertrages muss nicht bei der gleichen Versicherungsgesellschaft erfolgen. Sollte der neue Arbeitgeber nicht mit dem bisherigen Versicherungsunternehmen zusammenarbeiten, kommt der Rückkaufswerte (Zeitwert der Versicherung) einschließlich bereits zugeteilter Überschussanteile, Schlussüberschussanteile und Bewertungsreserven wie bei Rückkauf ohne Abzüge zum Tragen.
  • Bei Arbeitslosigkeit wird der Vertrag in der Regel beitragsfrei gestellt.
  • Bei längerer Arbeitslosigkeit (Bezug ALG II bzw. Hartz IV) sind die Rückkaufswerte von Betriebsrentenverträgen im Gegensatz zu privatem Vermögen oder privaten Vorsorgeverträgen für den Staat und andere Gläubiger unantastbar.

Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?

Die Direktversicherung aus Entgeltumwandlung ist unverfallbar. Sie wird aus der Insolvenzmasse ausgesondert und dem Arbeitnehmer übertragen. Der Arbeitnehmer kann den Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber oder privat (beitragsfrei oder -pflichtig) fortführen.

Kann die Direktversicherung beliehen, abgetreten oder gekündigt werden?

Die bAV kann weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer abgetreten, verpfändet oder beliehen werden. Der Arbeitnehmer kann den Versicherungsvertrag nicht kündigen. Wird kein Entgelt mehr umgewandelt, wird der Versicherungsvertrag i.d.R. beitragsfrei fortgeführt. Die Versicherungsleistung steht frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres zur Verfügung.

Leistungen bei Rentenbeginn

Grundsätzlich ist eine lebenslange Rente vorgesehen. Es besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Einmalkapitalauszahlung anstelle einer Rente zu wählen. Das Wahlrecht darf frühestens ein Jahr vor Rentenbeginn ausgeübt werden.

Leistungen können bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres abgerufen werden. Die Auszahlung ist steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung: § 22 Nr. 5 EStG). In der Regel wird der persönliche Steuersatz als Rentner wesentlich niedriger sein als heute.

Seit 01.01.2004 haben Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen. Bei einer Kapitalleistung gilt dabei 1/120tel des Kapitalbetrages für maximal 10 Jahre als beitragspflichtige monatliche Einnahme. Für die beitragspflichtigen Einnahmen steht dem Arbeitnehmer gem. §226 S.2 SGB V ein Freibetrag für die Verbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung, sowie eine Freigrenze für die Verbeitragung in der gesetzlichen Pflegeplichtversicherung zu. Für freiwillig in der GKV versicherte Rentner gelten diese Regelungen ebenso, Besonderheiten sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Entsprechend der Versicherung in der KVdR sind von den Rentnern die Beiträge zur gesetzlichen Pflegekasse allein zu tragen.

Auswirkungen einer Entgeltumwandlung auf die Sozialversicherung

Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (bei Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ggf. anderen Sozialleistungen (z.B. des Elterngeldes). Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Liegt eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (oder einer privaten Krankenversicherung) vor, kann eine Entgeltumwandlung dazu führen, dass wieder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eintritt.

Welche Leistungen sind im Todesfall vorgesehen?

  • Bei Tod während der Ansparphase wird die Todesfallleistung an die berechtigten Hinterbliebenen ausbezahlt. Die Todesfallleistung ist im Angebot ausgewiesen.
  • Bei Tod während des Rentenbezugs – sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart ist — wird die Altersrente an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt.

Nähere Einzelheiten zur Hinterbliebenenversorgung sind in der Versicherungs-/Versorgungszusage geregelt.

Wer kann Leistungen im Todesfall erhalten?

Sofern bei Tod Leistungen fällig werden, sind i.d.R. in der genannten Reihenfolge widerruflich begünstigt:

  • Ehegatte/Ehegattin bzw. Lebenspartner/in in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Kindergeldberechtigte Kinder (§ 32 EStG)
  • Namentlich benannte/r Lebensgefährte/Lebensgefährtin bzw. Lebenspartner/in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft mit gleichem Erstwohnsitz)

Ist kein versorgungsberechtigter Hinterbliebener vorhanden, wird ein Sterbegeld i.H.v. max. 8.000 EUR ausgezahlt.

Welche Kosten entstehen?

Die im Versicherungsvertrag enthaltenen Abschluss- und Verwaltungskosten werden dem Arbeitnehmer nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind in die laufenden Prämien eingerechnet. Alle Kosten sind im Angebot des Versicherers berücksichtigt.