Betriebliche
Versicherungen
Fachkräftemangel?
Unzufriedene Mitarbeiter?
Nicht mit uns!
In der heutigen Zeit ist es wichtig, seinen Mitarbeitern besondere Lohnnebenleistungen zu bieten. Durch sinkende Renten und steigende Preise ist es unabdingbar, für das Alter vorzusorgen.
Und wenn wir schon beim Thema sind – mit der passenden betrieblichen Krankenzusatzversicherung erhalten Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter bis ins hohe Alter. Durch gezielte Vorsorgeuntersucherung oder schneller Hilfe vom Heilpraktiker kann gesundheitlichen Langzeitschäden schon heute vorgebeugt werden.
Betriebliche Berufsun-
fähigkeitsversicherung
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
Ein Gewinn für jedes Unternehmen
Wie finden, motivieren und binden Sie Ihre Mitarbeiter langfristig?
Umfragen haben gezeigt, dass die betriebliche Altersversorgung im Ranking der Lohnnebenleistungen immer mehr nach oben rückt und in ihrer Bedeutung mittlerweile sogar den Dienstwagen überholt hat.
Wie kommen Sie von den hohen Lohnnebenkosten herunter?
Steuern, gesetzliche Auflagen, Löhne und Sozialleistungen haben enormen Einfluss auf Erfolg und Gewinn. Die beitragsorientierten und mischfinanzierten Modelle in der bAV helfen, Lohnnebenkosten effektiv zu senken.
Wie vermeiden Sie zusätzchen Aufwand und Haftungsrisiken?
Jede bAV-Lösung muss maßgeschneidert vorbereitet, professionell implementiert und kontinuierlich gepflegt werden. Dazu gehört auch, das Versorgungssystem regelmäßig zu aktualisieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Setzen Sie dabei auf einen Partner, der diese Themen aktiv managen kann – ohne Mehrarbeit für Sie.
Finanzielle Einschränkungen im Alter?
Die gesetzliche Rente ist sicher – nur deren Höhe nicht! Die staatliche Rente allein wird Ihren Lebensstandard nicht mehr aufrecht erhalten können. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche Absicherung unabdingbar. Aus versteuertem Nettoeinkommen finanzielle Rücklagen zu bilden, bedeutet jedoch große finanzielle Einschränkungen hinzunehmen.
Durch Gehaltsumwandlung netto weniger bezahlen.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Ihnen durch Umwandlung Ihres Bruttolohns eine attraktive Möglichkeit, steuerbegünstigt für Ihre Rente vorzusorgen. Ihr Arbeitgeber führt, vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträgen, einen Teil Ihres Gehalts an eine Versicherungsgesellschaft ab. Bei dieser wird ein eigenständiger Vertrag für Sie geführt. Sobald Sie gesetzliche Rentenzahlungen erhalten, bekommen Sie aus diesem Vertrag entweder eine zusätzliche, lebenslange Rente oder eine Kapitalzahlung (je nach Durchführungsweg).
Sie haben bereits einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge?
Sie besitzen bereits eine bAV und möchten diese gerne auf Aktualität prüfen? Schöpfen Sie bereits alle vorhandenen Möglichkeiten aus? Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag und wissen nicht, wem Sie diese stellen sollen?
Bitte sprechen Sie den Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen an. Wir stehen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung bereit, um Sie und Ihren Arbeitgeber in sämtlichen Belangen der bAV tatkräftig zu unterstützen.
Was passiert, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln?
Solfina Financial Solutions steht Ihnen auch bei einem Jobwechsel gerne zur Verfügung. Wir nehmen, falls gewünscht, mit Ihrem neuen Arbeitgeber Kontakt auf und gestalten die Übertragung für Sie so reibungslos wie möglich. Hier versuchen wir, dass für Sie kein finanzieller Nachteil entsteht.
Jeder Arbeitgeber ist anders – wir bieten verschiedenste Konzepte zur Übernahme Ihres bestehenden bAV-Vertrages an. Kommen Sie einfach auf uns zu!
Vorteile für Sie:
- Steuerfreier Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung
- Besteuerung im Rentenalter normalerweise geringer als in der Aufbauphase
- Keine Sozialversicherungskosten (Kostenersparnis bis zu 20 % der Beiträge)
- Keine Anrechnung auf Harz IV
- Wahlrecht: lebenslange Renten- oder Kapitalzahlung
- Eventuell (je nach Gruppenvertrag) Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung (und daher kein Risiko der Verletzung der Auskunftspflicht)
- Hinterbliebenenleistung (auch an Lebensgefährten)
- Gesetzliche Regelung zur Fortsetzung der bAV bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität)
- Einfache Umsetzung
In jedem Fall ein starker Partner
Hier und heute können wir Ihnen nicht sagen, was das beste bAV-Konzept für Ihr Unternehmen ist. Und das wollen wir auch gar nicht, denn in der betrieblichen Altersversorgung kann es keine Standardlösungen geben. Wir sind davon überzeugt, dass allein die unternehmerischen Anforderungen und die Wünsche der Mitarbeiter bestimmen, wie das passende bAV-Konzep aussieht.
Bedarfs- und Risikoanalyse
Diese Analyse stellt alle bestehenden Regelungen und Versorgungssysteme auf den Prüfstand. Dafür durchläuft Ihr bestehendes bAV-System einen unabhängigen Tauglichkeitscheck. Diese Status-quo-Betrachtung deckt potenzielle Risiken auf, zeigt ungenutztes Potenzial und macht Optimierungsmöglichkeiten transparent.
Moderne und renditestarke Angebote für Ihre Mitarbeiter
Die Auswahl finanzstarker Versicherungsgesellschaften gewährleistet eine größtmögliche Ablaufsicherheit in Kombination mit Renditechancen.
Kein zusätzlicher administrativer Aufwand
Ohne Zusatzkosten und Verwaltungsaufwand richten wir Ihnen ein eigenes bAV-Informationssystem ein. Damit können Sie Ihre Mitarbeiter in Sachen bAV informieren: kontinuierlich und individuell.
Mitarbeiter-Information:
- Informationsveranstaltung für Ihre Mitarbeiter
- Steter Ansprechpartner, telefonisch immer erreichbar
- Unternehmensorientierte Leistungs- und Prozessoptimierung
- Bei sämtlichen Mitarbeitern wird in bundesweiten Einzelgesprächen der Bedarf analysiert und dieser optimal versorgt
Interaktive Live-Rechner
Was genau verbirgt sich hinter den Werten der gesetzlichen Renteninformation?
Wie hoch schätzen Sie Ihr Einkommen im Alter?
Finden Sie es jetzt herraus:
Wissen Sie, wie alt Sie statistisch gesehen werden?
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Betrieblichen Krankenversicherung
Krankheitstage im Unternehmen reduzieren!
Um Ihnen die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten einzelner Bausteine aufzuzeigen, freuen wir uns auf Ihren Anruf unter 08161 23909-0 oder Ihre Nachricht über unser Kontaktformular.
Beispiel für eine 35-jährige Arbeitnehmerin:
Für 13,83 Euro erhält Sie folgende Leistungen:
- 40 % des Rechnungsbetrages für Zahnersatz und Inlays
- 100 % Zuschuss zu Sehhilfen bis zu 150,00 Euro innerhalb von 2 Jahren
- 70 % des Rechnungsbetrages für Heilpraktiker und von diesem verordnete Medikamente (max. 400 Euro pro Versicherungsjahr)
Für 37,91 Euro erhält sie folgende Leistungen:
- 100 % für Hautkrebsscreening, erweiterte Krebsvorsorge, internist. Check-Up, Glaukom-Screening
- 100 % Zahnbehandlung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung: Parodontosebehandlung, Wurzelbehandlung, Zahnprophylaxe bis 50 Euro / Jahr
- 100 % im Krankenhaus bei Krankheit/Unfall: Wahl- und Belegarzt, Zweibettzimmer, ambulante Operationen
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge
Immer mehr Menschen wird die Wichtigkeit der Berufsunfähigkeitsvorsorge bewusst. Da es von staatlicher Seite nur noch eine Erwerbsminderungsrente gibt, sollte jeder, der auf ein monatliches Einkommen angewiesen ist, für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorsorgen.
Leider ist dies bei einem Großteil der arbeitenden Bevölkerung aufgrund bestehender, teils auch nur sehr banalen, gesundheitlichen Beschwerden nicht ohne weiteres möglich. Hier kommt die soziale Kompetenz des Arbeitgebers ins Spiel.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber ist es mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen möglich, einen Grundschutz in diesem Bereich zu erwerben. Dieser kann teils bei gewissen Ereignissen, teils auch ohne Anlass, nach oben angepasst werden.
Ein weiterer Vorteil bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung über den Arbeitgeber ist die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Somit kostet Sie der Schutz netto nur ca. 50 % des Normalbeitrags.
Durchführungswege
Das Betriebsrentengesetz
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt die betriebliche Altersversorung in Deutschland. Hierin wird die gesetzliche Unverfallbarkeit, die Möglichkeit der Abfindung und Übertragung, der Insolvenzschutz, die Anpassung von laufenden Leistungen (Anpassungsprüfungspflicht) und der Anspruch auf Entgeltumwandlung geregelt.
Der passende Weg für Ihr Unternehmen
Die Unterschiede der betrieblichen Altersversorung sind arbeitsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher sowie steuerrechtlicher Natur. Nur wenn wir Ihre Situation und Ihre Vorstellungen genau kennen, ist es möglich, den für Sie passenden Ansatz und Weg zu finden. Wir erläutern Ihnen die die Chanen und Möglichkeiten der verschiedenen Durchfürhrungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage) sowie die Eigenheiten von Zeitwertkonten.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Form einer Entgeltumwandlung oder Mischfinanzierung über eine Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG
Wie ist die vertragliche Gestaltung und welche Dokumente werden erstellt?
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber. Er führt die Beiträge an den Versicherer ab. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und Begünstigter aus der bAV. Er erhält von seinem Arbeitgeber ein Dokument über die Versicherung. Jedes Jahr wird eine Standmitteilung erstellt, die über die aktuelle Vertragsentwicklung informiert.
Welche Möglichkeiten bestehen bei langer Krankheit, Elternzeit oder Sabbatical?
In entgeltlosen Dienstzeiten führt der Arbeitgeber üblicherweise keine Beiträge ab1. Die Leistungen reduzieren sich entsprechend. Der Versicherungsschutz kann alternativ in voller Höhe erhalten bleiben, wenn die Beiträge aus privaten Mitteln weitergezahlt werden. Einzelheiten sind in der Entgeltumwandlungsvereinbarung geregelt.
Welche Möglichkeiten zur Vertragsanpassung gibt es?
Die Beitragszahlungen können im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber durch eine Änderung der Entgeltumwandlungsvereinbarung an die aktuelle finanzielle Situation angepasst werden, d.h. sie können reduziert oder auch erhöht werden. Bis zur gesetzlichen Höchstgrenze ist eine steuerliche Förderung möglich. Eine Beitragsreduktion kann bis auf null erfolgen (Beitragsfreistellung). Die Leistungen werden entsprechend angepasst.
Was passiert beim Ausscheiden aus der Firma?
Bei der betrieblichen Altersversorgung aus Entgeltumwandlung besteht von Beginn an ein unwiderruflicher Leistungsanspruch. Es besteht immer die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder beitragspflichtig fortzuführen.
- Bei Wechsel des Arbeitgebers besteht ein Rechtsanspruch auf Fortführung des Vertrages. Dabei sind gesetzliche Fristen zu beachten.
- Die Fortführung des bestehenden Versicherungsvertrages muss nicht bei der gleichen Versicherungsgesellschaft erfolgen. Sollte der neue Arbeitgeber nicht mit dem bisherigen Versicherungsunternehmen zusammenarbeiten, kommt der Rückkaufswerte (Zeitwert der Versicherung) einschließlich bereits zugeteilter Überschussanteile, Schlussüberschussanteile und Bewertungsreserven wie bei Rückkauf ohne Abzüge zum Tragen.
- Bei Arbeitslosigkeit wird der Vertrag in der Regel beitragsfrei gestellt.
- Bei längerer Arbeitslosigkeit (Bezug ALG II bzw. Hartz IV) sind die Rückkaufswerte von Betriebsrentenverträgen im Gegensatz zu privatem Vermögen oder privaten Vorsorgeverträgen für den Staat und andere Gläubiger unantastbar.
Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Die Direktversicherung aus Entgeltumwandlung ist unverfallbar. Sie wird aus der Insolvenzmasse ausgesondert und dem Arbeitnehmer übertragen. Der Arbeitnehmer kann den Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber oder privat (beitragsfrei oder -pflichtig) fortführen.
Kann die Direktversicherung beliehen, abgetreten oder gekündigt werden?
Die bAV kann weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer abgetreten, verpfändet oder beliehen werden. Der Arbeitnehmer kann den Versicherungsvertrag nicht kündigen. Wird kein Entgelt mehr umgewandelt, wird der Versicherungsvertrag i.d.R. beitragsfrei fortgeführt. Die Versicherungsleistung steht frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres zur Verfügung.
Leistungen bei Rentenbeginn
Grundsätzlich ist eine lebenslange Rente vorgesehen. Es besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Einmalkapitalauszahlung anstelle einer Rente zu wählen. Das Wahlrecht darf frühestens ein Jahr vor Rentenbeginn ausgeübt werden.
Leistungen können bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres abgerufen werden. Die Auszahlung ist steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung: § 22 Nr. 5 EStG). In der Regel wird der persönliche Steuersatz als Rentner wesentlich niedriger sein als heute.
Seit 01.01.2004 haben Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen. Bei einer Kapitalleistung gilt dabei 1/120tel des Kapitalbetrages für maximal 10 Jahre als beitragspflichtige monatliche Einnahme. Für die beitragspflichtigen Einnahmen steht dem Arbeitnehmer gem. §226 S.2 SGB V ein Freibetrag für die Verbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung, sowie eine Freigrenze für die Verbeitragung in der gesetzlichen Pflegeplichtversicherung zu. Für freiwillig in der GKV versicherte Rentner gelten diese Regelungen ebenso, Besonderheiten sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Entsprechend der Versicherung in der KVdR sind von den Rentnern die Beiträge zur gesetzlichen Pflegekasse allein zu tragen.
Auswirkungen einer Entgeltumwandlung auf die Sozialversicherung
Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (bei Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ggf. anderen Sozialleistungen (z.B. des Elterngeldes). Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Liegt eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (oder einer privaten Krankenversicherung) vor, kann eine Entgeltumwandlung dazu führen, dass wieder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eintritt.
Welche Leistungen sind im Todesfall vorgesehen?
- Bei Tod während der Ansparphase wird die Todesfallleistung an die berechtigten Hinterbliebenen ausbezahlt. Die Todesfallleistung ist im Angebot ausgewiesen.
- Bei Tod während des Rentenbezugs – sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart ist — wird die Altersrente an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt.
Nähere Einzelheiten zur Hinterbliebenenversorgung sind in der Versicherungs-/Versorgungszusage geregelt.
Wer kann Leistungen im Todesfall erhalten?
Sofern bei Tod Leistungen fällig werden, sind i.d.R. in der genannten Reihenfolge widerruflich begünstigt:
- Ehegatte/Ehegattin bzw. Lebenspartner/in in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Kindergeldberechtigte Kinder (§ 32 EStG)
- Namentlich benannte/r Lebensgefährte/Lebensgefährtin bzw. Lebenspartner/in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft mit gleichem Erstwohnsitz)
Ist kein versorgungsberechtigter Hinterbliebener vorhanden, wird ein Sterbegeld i.H.v. max. 8.000 EUR ausgezahlt.
Welche Kosten entstehen?
Die im Versicherungsvertrag enthaltenen Abschluss- und Verwaltungskosten werden dem Arbeitnehmer nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind in die laufenden Prämien eingerechnet. Alle Kosten sind im Angebot des Versicherers berücksichtigt.
Die Direktversicherung
Die Direktversicherung ist die einfachste Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Wenn ein Angestellter seinen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge geltend macht, ist die Direktversicherung das Mindeste, was der Arbeitgeber für ihn durchführen muss. Wegen des geringen Aufwandes bieten Firmen ihren Mitarbeitern die bAV gerne in Form der Direktversicherung an. Der Arbeitnehmer kann sie bei einem Jobwechsel problemlos mitnehmen.
Steuern und Sozialabgaben sparen
Beiträge bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (Deutsche Rentenversicherung West) können steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Zusätzliche vier Prozent können steuer-, aber nicht mehr sozialabgabenfrei, in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden.
Rente oder Kapitalauszahlung ist wählbar
Die Rente muss ebenso wie Kapitalauszahlungen im Alter versteuert werden.
Verträge vor 2005
Wer noch vor 2005 eine Direktversicherung abgeschlossen hat, zahlt auf Beiträge bis 1752 Euro (Gruppenverträge: 2148 Euro) eine Pauschalsteuer von 20 Prozent – inklusive Soli-Zuschlag und Kirchensteuer rund 22 Prozent. Davon profitieren Arbeitnehmer, deren persönlicher Steuersatz darüber liegt.
Die Renten- bzw. Kapitalauszahlung ist in diesem Fall steuerfrei.
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) 2018 werden alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % zur Bruttoentgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Dies gilt für neue Entgeltumwandlungen ab dem 01.01.2019.
Für bereits bestehende Entgeltumwandlungen muss dieser Zuschuss erst ab dem 01.01.2022 gewährt werden.
Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, um die gesetzlich festgelegten Vorgaben zu erfüllen.
Die Pensionskasse
Die Pensionskasse ähnelt einer Lebensversicherung. Sie ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung in der Form einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungscvereins auf Gegenseitigkeit.
Der Arbeitgeber führt Lohn des Arbeitnehmers oder auch eigene Beiträge ab, um die spätere Betriebsrente zu finanzieren. Die Pensionskassen unterliegen der Versicherungsaufsicht und damit den Anlagebeschränkungen, die für Versicherungen gelten. Eine Absicherung über den Pensionssicherungsverein erfolgt daher nicht.
Auftrund des Alterseinkünftegesetzes, das seit 01.01.2005 Gültigkeit hat, ist die Pensionskasse der Direktversicherung gleichgestellt. Deshalb hat sich die Direktversicherung als die bekannteste und verbreiteste Form der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber der Pensionskasse durchgesetzt.
Rente oder Kapitalauszahlung ist wählbar
Die Rente muss ebenso wie Kapitalauszahlungen im Alter versteuert werden.
Steuern und Sozialversicherungsabgaben sparen
Beiträge bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (Deutsche Rentenversicherung West) können steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Zusätzliche vier Prozent können steuer-, aber nicht mehr sozialabgabenfrei, in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden.
Der Pensionsfonds
Er ist erst seit 2002 auf dem Markt und das jüngste Modell der betrieblichen Altersvorsorge: Der Pensionsfonds. Er garantiert, dass mindestens das eingezahlte Geld im Alter zur Verfügung steht.
Freie Hand in der Anlage
Pensionsfonds sind rechtlich selbstständig und führen die betriebliche Altersvorsorge für das Unternehmen durch. Der Arbeitgeber führt die Beiträge seiner Arbeitnehmer direkt an die Fondgesellschaften ab. Die eingebrachten Mittel können – anders als bei Direktversicherungen und Pensionskassen – weitgehend frei am Kapitalmarkt angelegt werden.
Da dies neben Chancen auch Risiken birgt, sind die Betriebsrentenansprüche der Beschäftigten für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensionssicherungsverein geschützt.
Festverzinsliches plus Aktien
Was nach Ende der Beitragszeit für den Arbeitnehmer rausspringt, hängt letztlich vom Geschick der Fondsbetreiber ab. Weil im Rentenalter mindestens das eingezahlte Geld wieder ausgezahlt werden muss, fließt ein Teil der Beiträge in der Regel in festverzinsliche Wertpapiere. Das senkt das Risiko in schwachen Börsenphasen. Der Vorteil des Pensionsfonds aber liegt in seiner Flexibilität: Aktien im Portfolio steigern die Renditechance.
Rente oder Kapitalauszahlung ist wählbar
Die Rente muss ebenso wie Kapitalauszahlungen im Alter versteuert werden.
Steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen
Beiträge bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (Deutsche Rentenversicherung West) können steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Zusätzliche vier Prozent können steuer-, aber nicht mehr sozialabgabenfrei, in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden.
Die Pensionszusage
Bei der Direkt- oder Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Beschäftigten oder deren Angehörigen eine Rente zu zahlen. Das Geld dafür stammt aus umgewandeltem Gehalt des Arbeitnehmers oder möglicherweise auch vom Unternehmen selbst. Träger der Versorgung ist in jedem Fall der Arbeitgeber. Um die Rente später bezahlen zu können, muss das Unternehmen Rückstellungen bilden. Für den Arbeitgeber hat die Direktzusage den Vorteil, dass auch er die Rückstellungen steuermindernd geltend machen kann. Die meisten Unternehmer legen das Geld in einer Lebensversicherung an. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sind die Beschäftigten über den Pensionssicherungsverein abgesichert.
Flexibel und steuersparend
Auf den eingezahlten Beitrag bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung) – im Jahr 2015 sind das 2904 Euro (2496 Euro Ost) zahlt der Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialabgaben . Das lohnt vor allem für Besserverdiener, denn die Beiträge sind (in fast unbegrenzter Höhe) steuerfrei. Auch die flexible Gestaltung ist interessant: Boni oder Überstundenvergütungen können in Versorgungslohn umgewandelt werden. In der Tat wird die Zusage meist nur noch Top-Angestellten angeboten.
Ab 2040 volle Steuern
Die Rentenzahlung ist im Vorfeld fest definiert und beginnt in der Regel nach dem 67. Lebensjahr, frühestens mit 63. Das Geld kann auch auf einen Schlag ausgezahlt werden. In beiden Fällen muss es versteuert werden. Bis Ende 2005 galt bei Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr noch ein Versorgungsfreibetrag von maximal 3072 Euro im Jahr und der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro im Jahr. Diese Freibeträge werden bis 2040 allerdings schrittweise abgeschmolzen: Wer dann in Rente geht, muss den Betrag voll versteuern.
Die Unterstützungskasse
Bei der Direkt- oder Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Beschäftigten oder deren Angehörigen eine Rente zu zahlen. Das Geld dafür stammt aus umgewandeltem Gehalt des Arbeitnehmers oder möglicherweise auch vom Unternehmen selbst. Träger der Versorgung ist in jedem Fall der Arbeitgeber. Um die Rente später bezahlen zu können, muss das Unternehmen Rückstellungen bilden. Für den Arbeitgeber hat die Direktzusage den Vorteil, dass auch er die Rückstellungen steuermindernd geltend machen kann. Die meisten Unternehmer legen das Geld in einer Lebensversicherung an. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sind die Beschäftigten über den Pensionssicherungsverein abgesichert.
Volle Steuern
Die spätere Rentenzahlung muss voll versteuert werden. Der Arbeitnehmer kann zwischen Kapital- oder Rentenleistung wählen. Der Arbeitgeber gibt nur die Garantie für eine versicherungsmathematisch errechnete Mindestauszahlung.
Eingeschränkte Flexibilität
Bei einem Jobwechsel kann der Beschäftigte seine Betriebsrente über eine Unterstützungskasse nicht ohne weiteres mitnehmen. Nur mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers kann er sie mitnehmen und fortführen. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.
Das Zeitwertkonto
Ungeahnte Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Geschäftsführer
Für immer mehr Arbeitnehmer, Manager, auch Geschäftsführer ergibt sich das Problem des gleitenden Übergangs vom Beschäftigungsverhältnis in den gesetzlichen Ruhestand. Somit steigt zwischen dem 55. und dem 67. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit der Arbeitslosigkeit sehr stark an. Der soziale Abstieg ist programmiert. Denn schon nach einem Jahr Arbeitslosigkeit bedeutet dies dann Arbeitslosengeld II nach Hartz IV.
Lebensarbeitszeit-Konten bieten dagegen eine hervorragende Möglichkeit des gleitenden Übergang vom Beschäftigungsverhältnis in den gesetzlichen Ruhestand. Ziel des Lebensarbeitszeitmodells ist die flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit vor Beendigung des aktiven Berufslebens. Nicht zu verwechseln sind Lebensarbeitszeit-Konten mit Gleitzeitkonten; d.h. dem Ansparen von Arbeitsstunden und späteren Freizeitausgleich hierfür. Denn Lebensarbeitszeit-Konten werden in Geldwerten geführt. Die Mitarbeiter können hierbei sowohl Gehalts-/Lohnbestandteile als auch in Geld bewertete Zeitguthaben (z.B. Überstunden) steuer- und sozialversicherungsfrei auf dem Geldwertkonto ansparen.
Mit dem Lebensarbeitszeit-Konto kann der Bezug und somit auch die Besteuerung von Vergütungsbestandteilen (Teile des Bruttogehaltes/-lohnes, Provisionen, Boni etc.) in die Zukunft verschoben werden. Auch leitende Mitarbeiter und selbst geschäftsführende Gesellschafter von Kapitalgesellschaften können diese umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen.
Eine betriebliche Vereinbarung/Versorgungsordnung definiert die verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitsfreistellung; z.B. Vorruhestand, Teilzeitarbeit, Erziehungsurlaub, Bildungsurlaub, Sabbatical etc.
In einer Gehaltsumwandlungs-Vereinbarung werden zwischen Unternehmen und Mitarbeiter die Höhe und der Zeitpunkt der Gehalts-/Lohnbestandteile vereinbart, die auf das Lebensarbeitszeit-Konto eingezahlt werden.
Das Lebensarbeitszeitkonto wird dann vom Arbeitgeber beim ausgewählten Kapitalanlageinstitut auf den Namen des Mitarbeiters eröffnet. Es ist an den Mitarbeiter verpfändet und somit insolvenzgeschützt. Das Guthaben verzinst sich entsprechend der ausgewählten Kapitalanlageform.
Für die eingezahlten Gehalts-/Lohnbestandteile gilt das Prinzip dernachgelagerten Besteuerung („Bruttosparen“): Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge müssen erst dann abgeführt werden, wenn das Guthaben des Kontos zu einem späteren Zeitpunkt für eine Arbeitsfreistellung verwendet wird.
Während einer späteren Arbeitsfreistellung (z.B. Vorruhestand, Teilzeit etc.) wird der Lohn bzw. das Gehalt des Arbeitnehmers von dem angesparten Guthaben bezahlt. Ebenso werden hieraus die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben abgeführt.