Umfangreiche
Private Vorsorge
SOLFINA Financial Solutions
Versicherungslösungen nach Maß
Versicherungen springen dort ein, wo die gesetzliche Vorsorge Lücken hinterlässt. In letzter Zeit gilt das besonders für die Kranken-, Erwerbsunfähigkeits- und Rentenversicherung. Gerade dafür wurden neue private und betriebliche Vorsorgekonzepte entwickelt, die Ihnen bei Ihrer individuellen Lebensplanung mehr Spielraum ermöglichen.
Umfangreiche
Leistungen
Unsere
Vorsorgelösungen
Die SOLFINA-
Services
Versicherungen für Privatpersonen
Persönliches Vorsorgemanagement
Durch das persönliche Vorsorgemanagement schaffen wir gemeinsam mit Ihnen eine sorgenfreie und unabhängige Zukunft:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Grundfähigkeitsversicherung
- Dread Desease Versicherung
- Riester Rente
- Basis Rente
- Private Krankenversicherung
- Private Krankenzusatzversicherung
- Risikolebensversicherung
- Pflegeversicherung
- (Betriebs-) Haftfpflichtversicherung
- KFZ-Versicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung
- u.v.m
Unsere Vorsorgelösungen
Interaktive Live-Rechner
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Wissen Sie, wie alt Sie statistisch gesehen werden?
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Private Krankenversicherung
Menschen sind Individuen – ihre Krankenversicherung sollte das auch sein!
Finden Sie hier die Krankenversicherung, die zu Ihnen passt!
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Sie sind bereits privat Krankenversichert?
Falls Sie bereits seit längerer Zeit in der privaten Krankenversicherung sind und Ihnen die Beitrassteigerungen der letzten Jahre zu schaffen machen, haben wir eine Lösung für Sie: Ihren Tarif innerhalb der Krankenversicherung umstellen. Wie das genau funktioniert erfahren Sie.
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die zu Ihnen passt!
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Private Krankenzusatzversicherung
Tun Sie sich und Ihrer Gesundheit etwas Gutes!
Die gesetzliche Krankenversicherung gibt es bereits seit dem 01.12.1884. Damals war weder der rasante Fortschritt der Medizin noch die demografische Entwicklung vorhersehbar. Eine immer geringer werdende Zahl von gesunden bzw. jungen Beitragszahlern muss eine steigende Zahl kranker und älterer Beitragszahler finanzieren.
Um die Kosten für die gesetzlichen Krankenversicherungen einzudämmen wird jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Dass dies allein nicht reicht, wurde bereits in den 70er Jahren erkannt. Es folgten mehrmalige Beitragssteigerungen sowie verschiedenste Gesetze, um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu kürzen:
1977: Kostendämpfungsgesetz
1982: Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz
1983: Haushaltsbegleitgesetz
1989: Gesundheitsreform
1993: Gesundheitsstrukturgesetz
1996: Beitragsentlastungsgesetz
1997: Erstes und zweites GKV-Neuordnungsgesetz
1999: GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz
2000: GKV Gesundheitsreform
2001: Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz – ABAG
2002: Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz – AABG
2002: Beitragssatzsicherungsgesetz
2004: Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
2007: Gesundheitsreform
2011: Gesundheitsreform
2012: GKV Versorgungsstrukturgesetz
Mit der privaten Zusatzversicherung schließen Sie individuell die Lücken, die die gesetzliche Krankenversicherung hinterlässt. Ob Zähne, Brille, Kontaktlinsen, Privatarztbehandlung, Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer oder Alternativmedizin: Sie wählen aus, was Ihnen persönlich wichtig ist.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Das unterschätzte Risiko
Hätten Sie’s gewusst? Jeder vierte Erwerbstätige wird vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig! Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr: Wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren wurden, erhalten Sie nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn Sie irgendeinen Beruf noch länger als drei Stunden pro Tag ausüben können. Eine ausreichende gesetzliche Grundsicherung ist also nicht mehr gegeben.
Die Rentenreform hat somit auch weit reichende Folgen für die finanzielle Absicherung Ihrer Familie.
Seit 01.01.2001 entfällt für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, die Berufsunfähigkeitsrente in ihrer bisherigen Form.
Für diesen Personenkreis gilt seither folgende Regelung:
Die bisherige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird abgelöst durchDie bisherige Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird abgelöst durch
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und
- Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Leistungsfälle ergeben sich aus dem Leistungsvermögen des Versicherten:Die Leistungsfälle ergeben sich aus dem Leistungsvermögen des Versicherten:
- unter 3 Stunden täglich = Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit
- 3 Stunden bis unter 6 Stunden täglich = Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- ab 6 Stunden täglich = keine Rente.
Grundfähigkeitsversicherung
Im Alltag sind wir ständig in Bewegung. Unser tägliches Leben ist ohne den Einsatz von Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Hören oder die Hände zu gebrauchen schwer vorstellbar. Doch was passiert, wenn man diese wichtigen Fähigkeiten verliert?
Damit Sie im Ernstfall nicht auf wackligen Beinen stehen, bietet Ihnen die Grundfähigkeitsversicherung eine wichtige Absicherung. Wenn Sie durch den Verlust von Grundfähigkeiten nicht mehr arbeiten können, benötigen Sie Geld, um weiterhin Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, Ihr Leben umzuorganisieren oder die Ausgaben für Ihre Pflege zu finanzieren.
Auch wenn Sie sich entscheiden, weiter zu arbeiten, erhalten Sie eine monatliche Rente, die Sie flexibel nach Ihrem Bedarf nutzen können. Schließlich sollen Sie im Ernstfall Ihr Leben trotz körperlicher Einschränkungen möglichst so weiterführen können wie bisher.
Gerade für Akademiker und kaufmännische Angestellte ist die Grundfähigkeitsversicherung, die bei Verlust von 19 klar definierten Grundfähigkeiten und sogar ab Pflegestufe 1 leistet, eine besonders kostengünstige Absicherung der Arbeitskraft.
Riester Rente
Wozu braucht man eine Riester Rente?
Die finanzielle Lücke zwischen Gehalt und späterer gesetzlicher Rente wird durch die Absenkung des Rentenniveaus immer größer. Individuelle Altersvorsorge ist daher immer wichtiger. Die Riester Rente wird durch Zulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuerersparnisse staatlich gefördert.
Leistungen der Riester Rente
Altersrente: Sie bekommen eine lebenslange garantierte Rente. Monat für Monat – egal, wie alt Sie werden.
Teilkapitalzahlung: Sie können sich zum Rentenbeginn bis zu 30 % des gebildeten Kapitals auszahlen lassen. Die Rente vermindert sich dann entsprechend.
Hinterbliebenenschutz bei Tod des Versicherungsnehmers vor Rentenbeginn: Übertragung oder Rente: Sie können das Kapital auf einen Riestervertrag Ihres Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners übertragen. Alternativ ist auch sofort die Zahlung einer Hinterbliebenenrente möglich. Eine Hinterbliebenenrente an Ihre Kinder ist bis zum 25. Lebensjahr möglich. In allen Fällen bleiben die staatlichen Zulagen erhalten
Weitere Merkmale und Vorteile
Flexibler Leistungsbeginn: Ihren Rentenbeginn können Sie zwischen 62 und 85 Jahren frei wählen.
WohnRiester: Für die Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. muss das Geld möglichst zeitnah in den Bau fließen) Kapital entnehmen.
Eigene Zuzahlungen: Zu den Beitragszahlungen können Sie ganz flexibel Zuzahlungen leisten und die Beiträge bis zu der Höchstbeitragsgrenze von 2.100 EUR jährlich erhöhen.
Staatliche Zulagen:
Grundzulage: Jeder förderberechtigter Riestersparer hat pro Jahr Anspruch auf 154 EUR Grundzulage. Bei einem eigenen Vertrag des nicht unmittelbar förderberechtigten Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners (mit 60 EUR p.a.) erhält dieser auch die Grundzulage.
Kinderzulage: Für jedes Kind, das ab 1.1.2008 geboren wurde, besteht Anspruch auf eine Zulage von 300 EUR pro Jahr. Für jedes Kind, das bis zum 31.12.2007 geboren wurde, beträgt die Zulage 185 EUR.
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Basis Rente
Sichern Sie Ihre Zukunft ab – am besten mit staatlicher Förderung
Die bestehende Altersvorsorge der meisten Selbständigen und Freiberufler reicht bei weitem nicht aus für einen finanziell sorgenfreien Ruhestand.
Auch die Versorgung aus berufsständischen Versorgungswerken, z. B. für Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer, reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten. Das hat mehrere Gründe: Die Leistungen aus Versorgungswerken werden besteuert. Die Einzahlungsdauer die durchschnittliche Lebenserwartung nimmt zu – ein immer längerer Ruhestand ist zu finanzieren.
Eigene Vorsorgemaßnahmen sind deshalb unerlässlich. Besonders vorteilhaft geht das mit der Basis-Rente, denn sie wird staatlich gefördert. Und das Beste: Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge sind möglich und werden steuerlich gefördert.
Eines steht in beiden Fällen fest: Der Staat unterstützt Sie dabei, das sollten Sie sich nicht entgehen lassen. Schließlich geht es um Ihre Zukunft.
Das Alterseinkünftegesetz –
Beiträge sind absetzbar, Rentenleistungen werden besteuert
Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz hat der Staat ein Zeichen gesetzt: Private Altersvorsorge wird steuerlich gefördert, Rentenleistungen – auch aus berufsständischen Versorgungswerken werden stärker besteuert.
In der neu eingeführten Basisversorgung können jährlich Sonderausgaben bis zu 20.000 EUR bei Ledigen und 40.000 EUR bei Verheirateten (zusammen veranlagt) als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Hierauf werden auch die Beiträge zu Ihrem berufsständischen Versorgungswerk angerechnet.
Im Jahr 2015 können Sie bereits 80 % der Beiträge steuerlich absetzen. Die Absetzbarkeit erhöht sich jedes Jahr um 2%. Der gesamte Beitrag ist dann ab 2025 abzugsfähig. Im Gegenzug werden die Rentenzahlungen besteuert – zu 70% bei Rentenbeginn in 2015, bis 100% bei Rentenbeginn ab 2040.
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Dread Desease Versicherung
(Schwere Krankheiten – Absicherung)
Denken Sie auch so? „Krebs, Herzinfarkt, Schlafanfall: Das trifft doch nur die anderen!”
Im Fall der Fälle hilft nur eine gute Risikovorsorge, den gewohnten Lebensstandard so gut wie möglich zu erhalten.
Denn Tatsache ist:
Der Eintritt einer schweren Krankheit ist nicht vorhersehbar. Die meisten Menschen trifft es aus dem Nichts und völlig unvorbereitet. Im Fall der Fälle haben Sie viele Probleme und Sorgen – leider auch finanzielle!
Doch die Finanziellen Folgen werden häufig unterschätzt.
Zu viele verlassen sich immer noch auf die Unterstützung des Staates – dabei sind die gesetzlichen Vorsorgesysteme längst an ihre Grenzen gestoßen. Und so gefährdet die fehlende Absicherung Ihren Lebensstandard.
Ihnen passiert so etwas nicht! Sind Sie sicher?
Die Zahlen der jährlichen Neuerkrankungen in Deutschland sprechen für sich:
Schnelle unbürokratische Hilfe für den Fall der Fälle
Die Schwere Krankheiten Vorsorge mildert finanzielle Sorgen, die z.B. aufgrund eines möglichen Verdienstausfalls oder teurer Behandlungen entstehen können, falls Sie schwer erkranken.
Im Leistungsfall nach Diagnose einer der 43 versicherten Krankheiten bzw. bei Eintritt eines der aufgeführten Ereignisse erhalten Sie Geld in Form einer Einmalzahlung – als
schnelle Hilfe im Ernstfall – und das sogar steuerfrei!
Nur sie entscheiden, wie sie das Geld nutzen.
Ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen können Sie damit:
- den bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten
- die Versorgung der Familie sichern
- sich spezielle Behandlungsmethoden, Ärzte oder Medikamente leisten – unabhängig von Ihrer Krankenkasse
- beruflich kürzertreten – egal, ob als Angestellter oder Selbstständiger
- erforderliche Umbauten an Haus, Wohnung oder Auto finanzieren
- Ihre Eigenheimfinanzierung ganz oder teilweise tilgen.
Wie geht es weiter, wenn alles überstanden ist? Wieder arbeiten oder kürzertreten?
„Sie sollten beruflich kürzertreten und Stress vermeiden“, so lautet meist der ärztliche Rat. Doch können Sie sich das leisten? Gut, wenn Sie Ihr Leben mit oder nach der schweren Erkrankung so gestalten können, wie Sie wollen, und Ihre Entscheidung nicht eine Frage der Finanzen ist.
Im Leistungsfall nach Diagnose einer der 43 versicherten Krankheiten erhalten Sie eine Einmalzahlung als schnelle Hilfe im Ernstfall.
Insgesamt 43 abgesicherte Krankheiten:
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Krebs
- Multiple Sklerose
- Verlust der Hörfähigkeit
- Funktionsverlust von Gliedmaßen
- Querschnittslähmung
- Sprachverlust
- Schwere Verbrennungen, Erfrierungen und Verätzungen
- Schwere Kopfverletzungen
- Gutartiger Hirntumor
- Bakterielle Meningitis
- Angioplastie am Herzen
- Herzklappenoperation
- Motoneuronerkrankung
- Aortenplastik
- Nierenversagen
- Verlust der Sehfähigkeit
- Kinderlähmung
- Koma
- Muskeldystrophie
- Enzephalitis
- Erkrankung des Herzmuskels
- Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit (vor Alter 65)
- Fortgeschrittene Parkinson’sche Krankheit
- Abhängigkeit von einer dritten Person (ab 18. bis 65. Geburtstag)
- Chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung
- Transplantation von Hauptorganen
- Fortgeschrittene Lebererkrankung
- Fortgeschrittene Lungenerkrankung
- Schwere rheumatoide Arthritis
- Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
- Systemischer Lupus
- erythematodes HIV-Infektion als Folge bestimmter beruflicher
- Tätigkeiten
- HIV-Infektion durch Bluttransfusion
- Aplastische Anämie
- Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
- Asbestose
- Erkrankung des zentralen Nervensystems
- Schwerer Unfall
- Intrakranielles Aneurysma
- Progressive supranukleäre Blickparese
- Knochenmarktransplantation
- Schwere rheumatoide Arthritis
- Bypass-Operation der Herzkranzgefäße
- Systemischer Lupus
- erythematodes HIV-Infektion als Folge bestimmter beruflicher
- Tätigkeiten
- HIV-Infektion durch Bluttransfusion
- Aplastische Anämie
- Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
- Asbestose
- Erkrankung des zentralen Nervensystems
- Schwerer Unfall
- Intrakranielles Aneurysma
- Progressive supranukleäre Blickparese
- Knochenmarktransplantation
Risiko Lebensversicherung
Haben Sie gerade ein Haus gekauft, ein Darlehen aufgenommen oder eine Familie gegründet? Oder sind sie dabei, sich selbständig zu machen? Dann haben Sie bestimmt auch schon an eine notwendige Absicherung ihrer Lieben gedacht!
Eine Risiko Lebensversicherung für Ihre Risikovorsorge, schützt Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes vor finanziellen Nöten.
Die Pflegeversicherung
Für den Ernstfall vorsorgen
Jeder von uns wünscht sich beste Gesundheit und Fitness bis ins hohe Alter. Doch oft setzen ein Unfall oder Krankheiten (zum Beispiel eine Demenzerkrankung) diesem Wunsch Grenzen und führen zu Pflegebedürftigkeit. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bieten jedoch nur eine Grundversorgung. Mit einer privaten Pflegevorsorge sichern Sie sich und Ihren Angehörigen die finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Unser Service
Wie hoch sind die Kosten unserer Beratung?
Unser Service, von der Beratung, über den Vertragsabschluss bis zur weiterführenden Betreuung ist selbstverständlich kostenlos. Unsere Ansprüche richten sich an die Gesellschaft, für die der Kunde sich beim Abschluss entschieden hat.
Auf Wunsch ist auch eine Beratung mit Honorarvereinbarung möglich.
Wo findet die Beratung statt?
Egal ob Sie in unser Büro kommen oder wir Sie zu Hause besuchen – Ihre Fragen werden stets fachmännisch beantwortet. Als fortschrittliches Unternehmen sind auch Online-Beratungen ohne größeren Aufwand möglich. So können Sie entspannt zu Hause auf der Couch den Darstellungen auf Laptop oder Tablet-Computer folgen.
Welche Versicherungsgesellschaften können wir vermittlen?
Als Versicherungsmakler können wir aus über 30 vermittelbaren Gesellschaften wählen. Für jeden Manadanten wird ein passender Tarif im jeweiligen Segment gefunden.